Schiffsbeladung
Schiffsbeladung

Die Wormser Binnenhäfen: Handels- und Floßhafen

Die Wormser Hafenanlagen erstrecken sich

von Rhein-Km 442.160 bis 443.100,
von 443.400 bis 446.300,
von 447.200 bis 448.100 und
von 449.650 bis 450.400.

Die jeweilige Fahrwassertiefe ermittelt sich aus dem Pegel Worms + 1,38 m.

Die gesellschaftseigenen Hafenbecken dienen sowohl der ansässigen Industrie (Handels- und Floßhafen) als auch den wassersporttreibenden Vereinen. Die im Floßhafen befindliche Slipanlage bietet darüber hinaus beste Voraussetzungen für die Freizeitnutzung und den gewerblichen Gebrauch des Hafenbeckens.

Die Hafenbetriebe Worms GmbH ist im Rahmen der Landeshafenverordnung Rheinland-Pfalz (LHafVO) der eingesetzte und zuständige „Hafenunternehmer“. Dies hat zur Folge, dass die Gesellschaft neben der eigentlichen Hafenbehörde Worms, sprich dem Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Abt. 3.01 –Ordnungsrecht), auf die Ordnungsmäßigkeit des Hafenbetriebes zu achten hat. Hierfür sind eigens dazu bestellte Beschäftigte der GmbH, sogenannte Hafenmeister, im Wormser Hafengebiet tätig.

In dieser Funktion hat die Hafenbetriebe Worms GmbH auch die Aufgabe, die gesellschaftseigenen Uferbereiche entsprechend zu betreiben, zu unterhalten sowie geeignete Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Für die Nutzung der Einrichtungen wird der Wormser Ufergeldtarif angewandt.

Zur Unterhaltungsverpflichtung zählen nicht die vorhandenen Umschlagsanlagen im Hafengebiet. Diese sind Eigentum der Anrainer (RWZ Raiffeisen, Rhenania, Röhm u.a.) und obliegen deren Verantwortung – sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich.

Die Einhaltung und Überwachung der rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgt durch das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (Ministerium).

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